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   BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92   

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https://dejure.org/1992,3932
BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92 (https://dejure.org/1992,3932)
BayObLG, Entscheidung vom 10.12.1992 - 1Z BR 45/92 (https://dejure.org/1992,3932)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - 1Z BR 45/92 (https://dejure.org/1992,3932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Übermittlung eines Schriftsatzes durch das Gericht; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Regeln zur Auslegung der letztwilligen Verfügung; Zuwendung im Wege des Vorausvermächtnisses; Festsetzung des Geschäftswerts für das Rechtsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133, 2087
    Testamentsauslegung, "die Bedachten sollen die Vermögensverhältnisse regeln, Schulden begleichen und das restliche Vermögen aufteilen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 581
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92
    Dies unterliegt als Rechtsfrage der Nachprüfung des Gerichts der weiteren Beschwerde (BayObLGZ 1991, 173/176 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 27.08.1985 - BReg. 1 Z 20/85
    Auszug aus BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92
    Desgleichen spricht es im allgemeinen für eine Erbeinsetzung, wenn der Bedachte den Nachlass zu regulieren und die Nachlassschulden zu tilgen hat (BayObLG FamRZ 1986, 604/605 und 728/731).
  • BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück;

    Auszug aus BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92
    Ob das nach Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Restvermögen wirtschaftlich noch ins Gewicht fiel, ist für die Frage de r Erbeinsetzung ohne Bedeutung (BayObLG FamRZ 1986, 728/731; Palandt/Edenhofer § 2087 Rn. 3).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92
    cc) Da der Sachverhalt keine weiteren Ermittlungen erfordert, kann der Senat die Testamentsauslegung nunmehr selbst vornehmen (BayObLGZ 1982, 159/164; Jansen § 27 Rn. 45).
  • BayObLG, 27.10.1988 - BReg. 1a Z 69/88
    Auszug aus BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92
    Es kann dahinstehen, ob aus Gründen des rechtlichen Gehörs die Übermittlung dieses Schriftsatzes, der keinen entscheidungserheblichen Tatsachenvortrag enthielt, an den Beteiligten zu 2) geboten war, bevor das Beschwerdegericht dem Rechtsmittel der Beteiligten zu 1) stattgab (vgl. BayObLGZ 1988, 356/358 f.; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 12 Rn. 137).
  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß insoweit die Vorstellungen maßgeblich sind, die die testierenden Ehegatten im Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrags über die voraussichtliche Zusammensetzung des Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hatten (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 und NJW-RR 1993, 581/582).

    (6) Im übrigen hängt die Stellung als Erbe nicht begriffsnotwendig davon ab, ob ihm nach Erfüllung der Nachlaßverbindlichkeiten noch ein mehr oder weniger großer Vorteil aus der Erbschaft verbleibt (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 581 /582; Palandt/Edenhofer § 2087 Rn. 3).

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Denn die Zuwendung eines Vermögensgegenstandes ist als Erbeinsetzung anzusehen, wenn dieser die anderen Vermögensgegenstände an Wert so sehr übersteigt, daß anzunehmen ist, der Erblasser habe im wesentlichen in diesem Gegenstand seinen Nachlaß erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299 und BayObLG NJW-RR 1993, 581 ).

    Deshalb können Änderungen in der Vermögenszusammensetzung oder Wertverschiebungen, die der Erblasser bereits bei Testamentserrichtung in seine Überlegungen einbezogen hat, berücksichtigt werden (BayObLGZ 1958, 248/251 und BayObLG NJW-RR 1993, 581/582).

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 66/04

    Alleinerbschaft durch Zuwendung einer Eigentumswohnung neben nicht verteiltem

    (2) Das Landgericht hat bei der Beantwortung dieser Frage zutreffend die Vorstellungen der Erblasserin berücksichtigt, die sich auf die weitere Entwicklung ihres Vermögens und die voraussichtliche Zusammensetzung des Nachlasses bezogen haben (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 581; FamRZ 1995, 246/248).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 21 W 85/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Denn die Zuwendung eines Vermögensgegenstandes ist als Erbeinsetzung anzusehen, wenn dieser die anderen Vermögensgegenstände an Wert so sehr übersteigt, dass anzunehmen ist, der Erblasser habe im Wesentlichen in diesem Gegenstand seinen Nachlass erblickt (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 581 [BayObLG 10.12.1992 - 1 Z BR 45/92] ).
  • BayObLG, 03.08.1993 - 1Z BR 119/92

    Gemeinschaftliches Testament; Wirksame Testamentsunterschrift; Räumliche

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